Bestellungen einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt
Wenn Sie Ihre Niederlassung in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Aufenthalt (Nebenwohnsitz) melden und brauchen eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt.
Für die Bestellung einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt werden Sie auf das kantonale Portal my.so.ch weitergeleitet.
Die Bestellung der Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt erfolgt direkt auf dem kantonalen Portal my.so.ch. Die Zahlungs- und Bezugsmöglichkeiten werden Ihnen direkt im Bestellprozess angezeigt.