Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz als "ausserordentliche Lage" gemäss Epidemiengesetz ein. Er verschärft bestehende Massnahmen und erlässt neue gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie den Kantonen. Damit will er die Verbreitung des neuen Coronavirus eindämmen, besonders gefährdete Personen schützen und die Versorgung der Bevölkerung mit Pflege und Heilmitteln sicherstellen.
Bitte beachten Sie dazu den untenstehenden Link zu den detaillierten Informationen des Bundes und das Schreiben des Gemeinderates in Ihrem Briefkasten.