Mitteilungen
August 2023
Der diesjährige Werktag der Bürgergemeinde Hüniken findet am 26.8.2023 statt.
Treffpunkt ist um 9:00 Uhr in der Riedsmatt (Weidli im Wald)
Juni 2023
Abstimmungsresultate Gemeinde Hüniken zu den kantonalen und eidgenössischen Vorlagen
Die Unterlagen für die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 sind aufgeschaltet.
Mai 2023
Museum Wasseramt - Turm in Halten
März 2023
In den Protokollen unten sind die Abstimmungsresultate der Bürger- und Einwohnergemeinde Hüniken zu finden.
Im Protokoll sind die Abstimmungsresultate der Gemeinde Hüniken zu finden.
Februar 2023
Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten sind im Abschnitt Lindenkreisel bis Verenamöösl in Subingen vom 13. Februar bis 15. Dezember 2023 mit Verkehrsbeschränkungen zu rechnen.
Diese Einschränkungen werden in diesem Zeitraum zu einer Umleitung über Horriwil und dadurch zu einem intensiveren Durchgangsverkehr durch Hüniken führen.
Januar 2023
Der Veranstaltung- und Entsorgungskalender 2023 enthält nun auch die Daten für den Häckseldienst, die Spezialentsorgungen (Mulden) und den Werktag (22.04.2023).
Die Daten für den Häckseldienst, die Spezialentsorgungen (Mulden) und den Werktag im Frühling werden noch definiert und ergänzt.
November 2022
Das beigefügte Merkblatt informiert die Bevölkerung über den Umgang mit toten oder kranken Wildvögeln im Zusammenhang mit der Vogelgrippe 2022/2023.
September 2022
Im Protokoll sind die Abstimmungsresultate der Gemeinde Hüniken zu finden.
Ab sofort ist das seit dem 20. Juli 2022 gültige Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Solothurn aufgehoben.
August 2022
Saisonbeginn 2022 -> Do. 11. August 2022
Weitere Presstage: Do. 18. und 25. August 2022, ab September jeweils Donnerstag / Dienstag
Juli 2022
Absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn erlässt aufgrund anhaltender Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr, in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, gestützt auf § 39bis und § 50 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 (KapoG; BGS 511.11) sowie § 31bis des Gesetzes über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB; BGS 311.1) i.V.m. § 7 der Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV; BGS 311.4) folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
1. Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
2. Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzubrennen. Für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F 4 kann die Polizei Kanton Solothurn eine Ausnahmebewilligung erteilen. Diese kann mit Auflagen verbunden werden.
3. Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
5. Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 200.- geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.